Freistellungsbescheid und Gemeinnützigkeit

CEFOMEC e. V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt. Die Gemeinnützigkeit wird regelmäßig durch das Finanzamt geprüft und bestätigt. Dadurch sind wir berechtigt, Spendenbescheinigungen für steuerlich abzugsfähige Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen.

Hinweis: Die nachstehenden Informationen dienen der Übersicht. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamts.

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Ist CEFOMEC als gemeinnützig anerkannt?

Ja. CEFOMEC e. V. ist vom Finanzamt für Körperschaften I in Berlin als gemeinnützige Organisation anerkannt. Die steuerliche Förderung erfolgt wegen der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 Abgabenordnung (AO).

Welche Steuervergünstigungen gelten für den Verein?

Nach dem aktuellen Freistellungsbescheid ist CEFOMEC von der Körperschaftsteuer gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz sowie von der Gewerbesteuer gemäß § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetz befreit.

Für welchen Zeitraum wurde die Gemeinnützigkeit bestätigt?

Der aktuelle Freistellungsbescheid wurde am 01. Juli 2025 erteilt und bezieht sich auf die Jahre 2022 bis 2024.

Im Rahmen der nächsten turnusmäßigen Überprüfung wird das Finanzamt die Geschäftsjahre 2025 bis 2027 prüfen. Hierfür sind unter anderem Tätigkeitsberichte, Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen und Steuererklärungen einzureichen.

Darf CEFOMEC Spendenbescheinigungen ausstellen?

Ja. Der Freistellungsbescheid berechtigt CEFOMEC zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für steuerlich abzugsfähige Spenden. Dies gilt auch für Mitgliedsbeiträge.

Spenden und Mitgliedsbeiträge können daher im Rahmen der jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften steuerlich geltend gemacht werden.

Bis wann ist der Freistellungsbescheid gültig?

Für steuerliche Zwecke kann der aktuelle Freistellungsbescheid grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2029 verwendet werden. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen Zuwendungsbestätigungen auf Grundlage dieses Bescheids ausgestellt werden.

Warum veröffentlicht CEFOMEC den Freistellungsbescheid?

Transparenz ist ein wichtiger Bestandteil unserer Vereinsarbeit. Spender, Mitglieder und Unterstützer sollen nachvollziehen können, dass CEFOMEC ordnungsgemäß geführt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt.

Die Veröffentlichung des Freistellungsbescheids ergänzt unsere Geschäftsberichte, Tätigkeitsberichte und weiteren Transparenzinformationen.

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