Mitgliedsbeiträge und Beitragsordnung

Die ordentliche Mitgliedschaft im CEFOMEC e. V. ist mit der Verpflichtung verbunden, den Vereinszweck durch einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu unterstützen. Die Mitgliederversammlung hat hierzu die nachstehende Beitragsordnung beschlossen.

Hinweis: Die nachstehende HTML-Fassung dient der besseren Lesbarkeit. Maßgeblich ist die von der Mitgliederversammlung beschlossene Originalfassung der Beitragsordnung.

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Wer muss Mitgliedsbeiträge zahlen?

Alle ordentlichen Mitglieder leisten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Beiträge dienen der Unterstützung der Vereinsarbeit und der Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele des Vereins.

Werden Aufnahmegebühren erhoben?

Nein. Für die Aufnahme in den CEFOMEC e. V. werden keine Aufnahmegebühren erhoben.

Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge?

Die Mitgliederversammlung hat folgende Mindestbeiträge beschlossen:

Mitgliedergruppe Mindestbeitrag pro Kalenderjahr
Natürliche Personen 30,00 EUR
40,00 USD
24,00 GBP
Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Handelsgesellschaften 100,00 EUR
130,00 USD
80,00 GBP

Höhere Beiträge sind jederzeit möglich und unterstützen die Arbeit des Vereins zusätzlich.

Was gilt bei einem Vereinseintritt im laufenden Jahr?

Wird ein Mitglied während eines laufenden Kalenderjahres aufgenommen, ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten. Eine zeitanteilige Berechnung erfolgt nicht.

Wann ist der Mitgliedsbeitrag fällig?

  • Im Jahr des Vereinseintritts: sofort nach Aufnahme.
  • In den Folgejahren: jeweils bis zum 1. April des Kalenderjahres.

Wie werden zusätzliche Zahlungen behandelt?

Beträge, die über den jeweiligen Mindestbeitrag hinausgehen, werden als Spende verbucht.

CEFOMEC stellt für diese Spenden eine entsprechende Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) aus.

Wann werden Spendenbescheinigungen versandt?

Spendenbescheinigungen werden grundsätzlich im Januar des Folgejahres automatisch erstellt und versandt.

Bitte teilen Sie dem Verein Änderungen Ihrer Anschrift oder E-Mail-Adresse rechtzeitig mit, damit die Zustellung problemlos erfolgen kann.

Seit wann gilt diese Beitragsordnung?

Diese Beitragsordnung wurde auf der Gründungsversammlung des CEFOMEC e. V. am 20. Februar 2011 beschlossen und ist seit diesem Zeitpunkt gültig.

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